„ Es ist besser, keine Antwort zu finden, als nie gefragt zu haben.“
Lin Yutang chin.Schriftsteller (1895 - 1976)
GUT GEFRAGT IST HALB GEWONNEN
Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Häufige Fragen haben wir bereits nachfolgend für Sie beantwortet.
Welche Unterlagen werden zur Bewertung benötigt
Idealerweise liegen zur Bewertung folgende Unterlagen vor:
Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, können wir (ggf. mit Ihrer Vollmacht) Ihnen gerne bei der Besorgung der Unterlagen behilflich sein. Die obige Aufstellung ist nicht abschließend. Je nach Objektart können noch andere Unterlagen notwendig oder hilfreich sein, z. B. Teilungserklärung, Altlastengutachten, Erbbaurechtsvertrag, notarielle Urkunden über Rechte bei Belastungen in Abt. II des Grundbuchs etc.
Was kostet ein Gutachten
Der Preis für eine Immobilienbewertung ist für private Aufträge frei verhandelbar. Er ist von der Komplexität der Aufgabenstellung, sowie dem Wert der Immobilie abhängig. Dabei ist eine Honorierung nach Stundensätzen ebenso möglich, wie die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Eine grobe Indikation finden Sie unter der Kategorie Preis. Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr Anliegen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens
Wir versuchen Ihre Bewertung möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Wenn alle bewertungsrelevanten Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel ca. 2 Wochen. Nach Rücksprache können ggf. auch kürzere Bearbeitungszeiten vereinbart werden.
Benötige ich eine Bewertung
Besonders hilfreich kann eine Bewertung Ihrer Immobilie sein, wenn Sie kaufen oder verkaufen möchten und sich über den Wert der Immobilie nicht bewusst sind. Auch bei steuerlichen Themen oder Familienangelegenheiten (z.B. Erbschaft, Schenkung) ist eine professionelle Immobilienbewertung zu empfehlen. Aber nicht in jedem Fall ist es sinnvoll, wenn Sie eine Bewertung für Ihre Immobilie selbst in Auftrag geben. So wird im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen der Gutachter i.d.R. vom Gericht bestimmt, im Fall der Finanzierung einer Immobilie wird der Gutachter in der Regel von der Bank gestellt. Gerne können wir hier die Überprüfung des Gutachtens vornehmen, wenn Sie Zweifel haben. Wir beraten Sie gerne telefonisch, ob es für Ihren Zweck ratsam ist eine Bewertung durchführen zu lassen.
Ist Ihre Frage hier nicht beantwortet? Zögern Sie nicht uns kontaktieren.
Telefon: +49 69 25755320
Telefax: +49 69 25755320
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